Elisabeth Scharfenberg, Mitglied im Deutschen Bundestag

Mitglied im Deutschen Bundestag

Urteil des Bundesverfassungsgerichts - Abfuhr an die Energiekonzerne

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wegen des beschleunigten Atomausstiegs 2011, erklärt Elisabeth Scharfenberg MdB:

06.12.2016

Das Urteil ist eine klare Abfuhr an die Energiekonzerne und bestätigt, dass der Atomausstieg rechtens war. Den vollkommen überzogenen Milliarden-Forderungen der Energiekonzerne erteilt das Bundesverfassungsgericht eine klare Abfuhr. Es verlangt aber eine Gleichbehandlung der Energiekonzerne, woraus nicht unbedingt eine finanzielle Entschädigung folgen muss. 

2010 hat die schwarz-gelbe Bundesregierung den von Rot-Grün geschlossenen Atomkonsens mit den Energieversorgern gekündigt und eine Laufzeitverlängerung für alle Atomkraftwerke beschlossen. Ein Jahr später, unter dem Eindruck der Reaktorkatastrophe von Fukushima, wurde die Entscheidung rückgängig gemacht und der Atomausstieg beschlossen. 

Die Entscheidung für den Atomausstieg war richtig und hätte bestenfalls früher getroffen werden müssen. Fukushima hatte schließlich noch einmal deutlich gemacht, dass die Atomenergie im Katastrophenfall auch in einem High-Tech-Land wie Japan eine unbeherrschbare Risikotechnologie ist. Damit wurde überhaupt erst die Möglichkeit eröffnet, eine Schadensersatzforderung zu stellen. 

Die Energiekonzerne müssen jetzt weitere Klagen fallen lassen und den Willen der Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land respektieren, die den Atomausstieg mehrheitlich befürworten.

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