Elisabeth Scharfenberg, Mitglied im Deutschen Bundestag

Mitglied im Deutschen Bundestag

Gesetzentwurf zur Beihilfe zum Suizid vorgelegt

Heute hat im Bundestag eine Gruppe von Abgeordneten aus allen im Bundestag vertretenen Fraktionen einen gemeinsamen Gesetzentwurf zum Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid vorgelegt. Dazu erklärt Elisabeth Scharfenberg, bayerische Bundestagsabgeordnete, Mitglied im Gesundheitsausschuss:

09.06.2015

Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten, der auch ich angehöre, hat heute einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur „Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ als Gruppenantrag vorgelegt. Wir schlagen darin die Einführung der Strafbarkeit der geschäftsmäßigen, d.h. der auf Wiederholung angelegten Förderung zum assistierten Suizid vor.

Wir haben nach sehr intensiver und sorgfältiger Beratung und unter Einbeziehung wissenschaftlichen Sachverstandes einen moderaten und ausgewogenen Regelungsvorschlag erarbeitet. Im Gegensatz zu bereits vorgelegten oder angekündigten Gesetzentwürfen fordern wir weder eine starke Ausweitung der Strafbarkeit, etwa durch ein Totalverbot der Suizidbeihilfe, noch enthält unser Entwurf eine Öffnungsklausel zur Ausweitung des ärztlich assistierten Suizids. Das enge Näheverhältnis in Familien berücksichtigen wir besonders, indem wir Angehörige und nahestehende Personen, die als Teilnehmer selbst nicht geschäftsmäßig handeln, von der Strafbarkeit ausnehmen.

Uns und auch mich ganz persönlich leitet bei diesem Vorschlag die folgende Motivation: In Deutschland nehmen Fälle zu, in denen Vereine (wie bspw. Dignitas) oder einschlägig bekannte Einzelpersonen die Beihilfe zum Suizid regelmäßig beispielweise durch die Gewährung, Verschaffung oder Vermittlung eines tödlichen Medikamentes anbieten. Dadurch droht eine gesellschaftliche „Normalisierung“, ein „Gewöhnungseffekt" an solche geschäftsmäßigen Formen des assistierten Suizids einzutreten. Insbesondere alte und/oder kranke Menschen können sich dadurch zu einem assistierten Suizid verleiten lassen oder gar direkt oder indirekt gedrängt fühlen, die ohne die Verfügbarkeit solcher Angebote eine solche Entscheidung nicht erwägen, geschweige denn treffen würden.

Diese Entwicklungen beunruhigen mich. Ich will nicht, dass sich Menschen unter Druck gesetzt fühlen. Solchen nicht notwendig kommerziell orientierten, aber geschäftsmäßigen, also auf Wiederholung angelegten Handlungen ist deshalb zum Schutz der Selbstbestimmung und des Grundrechtes auf Leben auch mit den Mitteln des Strafrechts entgegenzuwirken.

Den Kern der fraktionsübergreifenden Gruppe, die den Entwurf erarbeitet hat, bilden Michael Brand MdB (CDU/CSU), Kerstin Griese MdB (SPD), Katrin Vogler MdB (DIE LINKE.), Dr. Harald Terpe MdB (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Michael Frieser MdB (CDU/CSU), Eva Högl MdB (SPD), Halina Wawzyniak MdB (DIE LINKE.), Elisabeth Scharfenberg MdB (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Dr. Claudia Lücking-Michel MdB (CDU/CSU), Ansgar Heveling MdB (CDU/CSU).

Den vollständigen Gesetzentwurf finden sie hier

 

Tags: Pressearchiv, Alter und Pflege, Sterbebegleitung
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