Elisabeth Scharfenberg, Mitglied im Deutschen Bundestag

Mitglied im Deutschen Bundestag

Grüne Beharrlichkeit bei Organspende wirkt bei Koalition

In den heutigen Verhandlungen mit allen im Bundestag vertretenen Fraktionen zu einem vom Gesundheitsministerium vorgelegten Entschließungsantrag zur Organspende wurden auf Drängen der Grünen interfraktionell Änderungen verabredet, die beide noch vor der Sommerpause umgesetzt werden sollen

17.05.2013

Das Bundesgesundheitsministerium muss die Richtlinien der Bundesärztekammer zur Organvergabe verbindlich genehmigen.

Wartelistenmanipulationen sind in Zukunft strafbar.

Das ist ein kleiner Schritt in Richtung mehr Transparenz und Vertrauen in das System Organtransplantation. Es gibt einen übergeordneten Blick auf die Kriterien, nach denen jemand auf die Warteliste kommt, und es ist klar, dass sich bei Manipulationen an der Warteliste niemand mehr auf hehre Motive beziehen kann: Er oder sie steht nicht mehr außerhalb des Strafrechts.

Zudem wird es eine von uns schon lange geforderte Anhörung geben, in der die beiden Anträge der Grünen und der Linken gemeinsam mit dem vom Gesundheitsministerium vorgelegten Entschließungsantrag beraten werden. Damit ergibt sich die Gelegenheit, die unterschiedlichen Auffassungen zur Rechtsform der Koordination und Aufsicht des Transplantationswesens von Sachverständigen bewerten zu lassen. Die Koalition hält eine unabhängige, staatliche Aufsicht für nicht notwendig, während wir dies fordern. Auch die personellen Verflechtungen zwischen der Transplantationsszene und den Kontrollgremien sehen wir sehr kritisch und werden das in der Anhörung thematisieren.

Ein nationales Transplantationsregister – das wir für notwendig halten – wird zumindest vorbereitet, indem ein Gutachten dazu in Auftrag gegeben wurde. Leider werden uns die Ergebnisse des Gutachtens erst kurz vor Weihnachten vorliegen, somit wird da in dieser Legislaturperiode nichts mehr passieren. Ohne unser Drängen hätte die Koalition auch bei diesem Thema nichts unternommen. Ein solches Register kann – selbstverständlich unter Beachtung des Datenschutzes – eventuelle Unregelmäßigkeiten bei der Organvermittlung nach Ausnahmeregeln aufdecken.

Damit zeigt sich, dass es sich gelohnt hat, an den grünen Vorschlägen festzuhalten. Die Möglichkeit für einen Konsens, zumindest in einigen Fragen, ist eröffnet.

Tags: Pressearchiv, Gesundheit, Organspende
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