Elisabeth Scharfenberg, Mitglied im Deutschen Bundestag

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Grüne Vorstände aus Oberfranken klagen gegen die Stimmkreisreform

Grüne Bezirks- und Kreisvorstände aus Oberfranken reichen beim bayerischen Verfassungsgericht als Einzelpersonen Klage gegen die Reform des Landeswahlgesetzes ein

29.11.2011

Oberfranken. Grüne Bezirks- und Kreisvorstände aus Oberfranken reichen beim bayerischen Verfassungsgericht als Einzelpersonen Klage gegen die Reform des Landeswahlgesetzes ein. Sowohl der Zuschnitt des neuen Wahlkreises Wunsiedel-Kulmbach als auch die Senkung der oberfränkischen Mandate auf nur noch sechzehn Landtagsabgeordneten aus dem Bezirk wird von den Grünen hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit angezweifelt.

Was die Reduzierung der Mandate insgesamt für Oberfranken anbelangt, befürchten die Grünen, dass es in besonderen Fällen dazu kommen könnte, dass eine Partei landes- und bezirksweit die 5%-Hürde überspringt, trotzdem aber ohne oberfränkisches Mandat bliebe. „Das wäre dann in jedem Fall verfassungswidrig,“ sagte der Initiator der Klage, der Bamberger Landkreisvorsitzende Andreas Lösche. Immerhin habe das bayerische Verfassungsgericht bereits 1975 (damals gab es noch 18 oberfränkische Abgeordnete) eine weitere Reduzierung der Mandate als problematisch angesehen. „Im Zuge der Stimmkreisreform wird nun der Wahlgleichheit der Bezirke ein viel zu großes Gewicht gegenüber dem Erfolgswert einer Wählerstimme gegeben,“ monierte Lösche. Die Verfassung jedoch erfordere hier eine ausgewogene Balance.

Ein zweiter Ansatzpunkt der Grünen Klage ist der Zuschnitt des neuen Stimmkreises Wunsiedel-Kulmbach. Bezirksvorstandssprecher Gert Lowack betonte, dass die Stimmkreise in sich homogen sein müssten, dies fordere das bayerische Wahlrecht. Diese Maxime ist hier aber nicht zum tragen gekommen.“ Die Wunsiedeler Kreisrätin Brigitte Artmann ergänzte dazu: „Weder historisch noch geographisch ist diese Zusammenlegung zu begründen. Regionale Besonderheiten werden nicht berücksichtigt.“

Besonderen Unmut erregt bei den oberfränkischen Grünen aber auch die Größe des so genannten „Hundeknochen“-Stimmkreises. Dieser nämlich weiche mit über 24% von der Normgröße ab, maximal 15% jedoch solle die Abweichung betragen. „Bei einer Neueinteilung ist eine derartige Abweichung nicht hinzunehmen,“ befand die Bundestagsabgeordnete Elisabeth Scharfenberg dazu. Als Argument für eine solche Übergröße hatte die Staatsregierung angegeben, dass für die Region Wunsiedel-Kulmbach auch in Zukunft mit rückläufigen Bevölkerungszahlen zu rechnen sei. Für die Grünen ein widersinniges Argument: „Offensichtlich hat man bei der CSU die Region Ostoberfranken schon aufgegeben,“ wie es Bezirksvorsitzende Martina Benzel-Weyh ausdrückte.

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