Elisabeth Scharfenberg, Mitglied im Deutschen Bundestag

Mitglied im Deutschen Bundestag

Anlasslose Vorratsdatenspeicherung stellt Bürger unter Generalverdacht

Scharfenberg kritisiert Koalitionsgezänk

10.06.2011

Zur Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung erklärt die oberfränkische Bundestagsabgeordnete Elisabeth Scharfenberg MdB:

Die von Bundesinnenminister Friedrich geradezu obsessiv vertretene Forderung nach einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung stellt alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht und ist darum strikt abzulehnen. Zudem ist vollkommen unverständlich, dass der Minister stur auf seiner Vorstellung besteht, obwohl das Bundesverfassungsgericht, das die Bürgerrechte schützt, die Vorratsdatenspeicherung verwirft. Friedrich zeigt sich beratungsresistent und versucht immer noch eine Speicherung hart am Rande der Verfassungswidrigkeit durchzusetzen. Dabei wäre der Innenminister gut beraten, sich die jüngsten Äußerungen seines Unions-Kollegen aus Niedersachsen, Innenminister Schünemann, anzuhören.

Schünemann musste einräumen, dass die Aufklärungsquote bei Straftaten im Zusammenhang mit dem Tatmittel Internet seit dem Ende der verfassungswidrig durchgeführten Vorratsdatenspeicherung nicht gesunken ist. Die Vorratsdatenspeicherung ist also ohne Nutzen. Gleichzeitig birgt sie die Gefahr, die Bürgerrechte gravierend einzuschränken. Unter dem Vorwand, mehr Sicherheit zu schaffen, schafft sie im Gegenteil mehr Unfreiheit.

Die Bundestagsfraktion der Grünen hatte geschlossen gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gestimmt, die seit 1.1.2009 in Kraft ist. Ich bin der Überzeugung, dass die Vorratsdatenspeicherung ein klarer Eingriff in das Grundrecht auf vertrauliche Kommunikation ist.

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