Elisabeth Scharfenberg, Mitglied im Deutschen Bundestag

Mitglied im Deutschen Bundestag

Seniorenpolitische Gesamtkonzepte für Stadt und Landkreis Hof dringend erforderlich

Erklärung zum Stand der seniorenpolitischen Gesamtkonzepte

22.12.2010

Elisabeth Scharfenberg MdB, oberfränkische Bundestagsabgeordnete und Sprecherin für Alten- und Pflegepolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärt zum Stand der seniorenpolitischen Gesamtkonzepte:

Derzeit haben von 96 Landkreisen und kreisfreien Städten in Bayern 41 ein seniorenpolitisches Gesamtkonzept vorzuweisen. Bei 25 weiteren ist ein Konzept in Arbeit. Auch in Oberfranken gibt es bereits einige Landkreise und Städte, die vorbildliche Konzepte vorliegen haben. So hat der Landkreis Kulmbach erst vor wenigen Wochen einen 1. Preis ertialten für die gründliche Bestandsaufnahme des Bedarfs im Rahmen einer professionellen, wissenschaftlich fundierten Sozialplanung und für die Formulierung sinnvoller Maßnahmenempfehlungen. Weitere Auszeichnungen erhielten die Landkreise Kronach, Lichtenfels, die Gemeinden Altenkunstadt und Großheirath, sowie die Stadt Neuburg bei Coburg.

In Stadt und Landkreis Hof liegen noch keine seniorenpolitischen Gesamtkonzepte vor. Laut dem Bayerischen Staatsministehum für Arbeit und Soziales sind sie aber in Bearbeitung. Derzeit sind einzelne Städte und Gemeinden wie Markt Oberkotzau, die Stadt Schwarzenbach an der Saale, Markt Sparneck und Markt Zell aus dem Landkreis Hoi in die Modellregion "Generation 1,2,3" einbezogen. Im Rahmen von "Generation 1,2,3" fand eine Mitarbeit an den seniorenpolitischen Gesamtkonzepten der Landkreise Hof und Wunsiedel im Jahr 2010 statt.

Mir ist die angespannte finanzielle Situation des Landkreises Hof und der Stadt durchaus bewusst. Dennoch halte ich gerade in Anbetracht der Tatsache, dass der Landkreis und Stadt Hof zu den Regionen in Oberfranken gehört, die mit am stärksten von demographischen Prozessen betroffen sind, die Erarbeitung der seniorenpolitischen Gesamtkonzepte für dringend erforderlich. Diese Konzept stellen einen wichtigen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit unserer Region dar.

Die Schaffung von Strukturen und die Koordination von Angeboten für Senioren gehören seit je herzu den Pflichtaufgaben der Landkreise und kreisfreien Städte. Früher gab es herfür die kommunale Altenhilfeplanung. Heute wird diese Sozialplanung erheblich weiter gefasst. Inzwischen gibt es einen gesetzlichen Auftrag seniorenpolitische Gesamtkonzepte zu erstellen. Das im Jahre 2007 in Kraft getretene Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) beauftragt die Landkreise und kreisfreien Städte hierzu (Art. 69 AGSG). Im Rahmen der seniorenpolitischen Gesamtkonzepte sollen Bedarfspläne erstellt werden, die Auskunft über die zu erwartende demografische Entwicklung geben, sowie über vorhandene Einrichtungen der Betreuung, Unterbhngung und Pflege älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger und den künftigen Bedarf an solchen Institutionen. Das Ziel eines seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes besteht dahn, Defizite im Bereich der Altenhilfe festzustellen und Wege aufzuzeigen, diesen entgegenzuwirken. Nach Art. 3AGPflegeVG sind die Landkreise (und kreisfreien Städte) verpflichtet, den längerfristigen Bedarf an Pflegeeinrichtungen festzustellen.

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