Elisabeth Scharfenberg, Mitglied im Deutschen Bundestag

Mitglied im Deutschen Bundestag

Leserbrief

Anlässlich des Berichts "Diakonie Hochfranken - Arbeitsgelegenheiten: Für die sogenannten 1,50 Euro-Jobs fehlt das Geld"

08.11.2010

Anlässlich Ihres Bericht zu den Auswirkungen der Kürzungen der Eingliederungsmittel im SGB-II-Bereich: „Diakonie Hochfranken – Arbeitsgelegenheiten: Für die sogenannten 1,50 Euro-Jobs fehlt das Geld“ vom 6.11.2010

Die Sorgen der Träger bezüglich der Auswirkungen, die die Kürzungen der Eingliederungsmittel im SGB-II-Bereich für eine strukturschwache Region wie Hof haben werden, teile ich. Meine Kolleginnen und Kolleginnen in der Bundestagsfraktion der Grünen und ich sehen die Sparmaßnahmen der Bundesregierung im Sozialbereich insgesamt äußerst kritisch. Unsere Kritik richtet sich einerseits gegen die Kürzungen im Bereich des Lebensunterhalts. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Grundsicherung ist nicht geeignet, das menschenwürdige Existenzminimum angemessen sicherzustellen. Gerade einmal um fünf Euro will die Bundesregierung die Regelsätze für Erwachsene erhöhen, für Kinder gar nicht. Statt die tatsächlichen Bedarfe zu decken, zu denen auch die soziale Teilhabe zählt, streicht die Bundesregierung Freizeit und Kultur weitgehend. Die vom Paritätischen Wohlfahrtsverband errechnete Höhe der Regelsätze von 420 Euro ist für uns nach wie vor der Orientierungswert.

Darüber hinaus halten wir – ebenso wie Sie – die Kürzungen der Eingliederungsmittel im SGB-II-Bereich für falsch. Indem sie bei Eingliederungstitel, bei der Qualifizierung, bei der Weiterbildung und bei der Förderung von Langzeitarbeitslosen kürzt, spart die Bundesregierung an der falschen Stelle. Die entsprechenden Kosten werden sich in einigen Jahren vervielfachen, da die betroffenen Personen immer schwieriger in den Arbeitsmarkt zurückfinden oder sich keine auskömmliche Rente werden erarbeiten können. Dies ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar.

Das Vorhaben der Bundesregierung, durch Umwandlungen von Pflichtleistungen der Arbeitsförderung in Ermessensleistungen 1,3 Milliarden Euro einzusparen, ist aus unserer Sicht noch sehr vage. Wir haben im Rahmen einer kleinen Anfrage erfragt, welche Bereiche der Arbeitsförderung zur Disposition stehen. In der Antwort verwies die Bundesregierung auf die bis 2011 anstehende Evaluierung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente. Dies zeigt, dass die Höhe der Sparbeschlüsse bisher lediglich haushalterisch begründet ist. Wir sehen im Bereich der Arbeitsförderung keine Kürzungspotenziale in dieser Größenordnung.

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