Elisabeth Scharfenberg, Mitglied im Deutschen Bundestag

Mitglied im Deutschen Bundestag

Elisabeth Scharfenberg begrüßt Karlsruher Urteil und fordert: Jetzt bedarfsgerechte Hartz-Regelsätze für Kinder und Erwachsene

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger neu berechnet werden müssen

09.02.2010

Zur heutigen Entscheidung des  Bundesverfassungsgerichts, wonach die Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger neu berechnet werden müssen, erklärt Elisabeth Scharfenberg MdB, oberfränkische Bundestagabgeordnete, Sprecherin für Pflegepolitik und Altenpolitik:

Mit dem Urteil vom 9. Februar 2010 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt: die Herleitung der Regelsätze beruht auf überwiegend subjektiven Kriterien und ist nicht transparent. So kann eine verfassungsgemäße Ermittlung des Existenzminimums nicht erfolgen. Damit hat sich bestätigt was von grüner Seite lange kritisiert wurde, nämlich, dass die gegenwärtigen SGB II-Regelsätze nicht bedarfsgerecht und Existenz sichernd sind. Außerdem machte das Urteil deutlich, dass Kinder keine kleinen Erwachsenen sind. Ihr Bedarf ist ein anderer und kann nicht pauschal vom Erwachsenenregelsatz abgeleitet werden.

Das Karlsruher Urteil nimmt die Bundesregierung in die Pflicht, jetzt bis zum 31.12. ihrem Auftrag als Sozialstaat gerecht zu werden und für Hilfebedürftige die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu ermöglichen. Die Bundestagsfraktion der Grünen fordert daher die Bundesregierung in einem heute beschlossenen Antrag auf, eine sofortige Anpassung der Regelsätze für Erwachsene auf 420 Euro durch eine Änderung der Regelsatzverordnung vorzunehmen. Außerdem sollte sich der Regelsatz für Kinder und Jugendliche an den fundierten Berechnungen des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes orientieren. Danach sind zur Deckung des sozio-kulturellen Existenzminimums Regelsätze von 280, - Euro für kleinere Kinder und 360, - Euro für ältere Jugendliche erforderlich.

Darüber hinaus sollte für die Ermittlung künftiger Berechnungsgrundlagen der Regelsätze eine unabhängige Kommission eingerichtet werden. Ihre Aufgabe wäre es Regelsätze zu ermitteln, die zur Deckung des sozio-kulturellen Existenzminimums geeignet sind und die an den Lebenshaltungsindex gekoppelt sind. Zudem sollten gerade die Regelsätze für Kinder und Jugendliche, altersspezifische und entwicklungsbedingte Bedarfe berücksichtigen.

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