Elisabeth Scharfenberg, Mitglied im Deutschen Bundestag

Mitglied im Deutschen Bundestag

Elisabeth Scharfenberg MdB: Schwarz-gelber Schattenhaushalt ist Betrug am Wähler

Zu den Plänen der schwarz-gelben Bundesregierung einen Schattenhaushalt zu schaffen

22.10.2009

Zu  den Plänen der schwarz-gelben Bundesregierung einen Schattenhaushalt zu schaffen, erklärt die oberfränkische Bundestagsabgeordnete Elisabeth Scharfenberg:

Wenn es nicht so ernst wäre, wäre es fast komisch. Erst zeigen sich die selbsternannten Wirtschaftsexperten von Union und FDP sehr erstaunt über das ihnen aus den Sitzungen des Haushaltsausschusses gut bekannte Haushaltsdefizit. Und jetzt konstruieren sie zur Gesichtswahrung der FDP eine zwielichtige Lösung. Denn diese hatte – wider besseres Wissen – im Wahlkampf Steuererleichterungen versprochen, die von Anfang an unrealistisch waren.

Zwar hatte die FDP im Wahlkampf versprochen ihre Steuergeschenke über Einsparungen finanzieren zu wollen. Allerdings hatte sie wohlweislich verschwiegen, wo sie sparen will. Damit war allen Beteiligten  klar: die Steuerversprechungen der FDP sind nicht ohne neue Schulden zu haben.

Doch neue Schulden können, angesichts des vorhandenen Haushaltsdefizits, nur unter Umgehung der Maastricht-Kriterien gemacht werden. Das heißt, um den Wählerbetrug der FDP nachträglich schön zu reden, soll nun die Staatsverschuldung in unverantwortlicher Weise hochgetrieben werden und zwar auf Kosten künftiger Generationen. Zudem mit höchst bedenklichen Auswirkungen auf die EU, wenn das Beispiel Schule macht.

Nun bemüht man also die Trickkiste: Ein Schattenhaushalt soll her, in dem die neuen Staatsschulden versteckt werden und der den Staatshaushalt besser erscheinen lässt als er ist. Das widerspricht einer ordentlichen Haushaltsführung in der Klarheit und Transparenz  herrschen und in der jährlich Rechenschaft abgelegt wird. Der geplante Schattenhaushalt wird  zu immer neuen Schulden führen und ist zudem verfassungsrechtlich bedenklich. Fest steht: die gerade eingeführte Schuldenbremse hat Verfassungsrang. Das heißt, die Haushaltslage muss so bilanziert werden, dass sie der Realität entspricht.

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