Elisabeth Scharfenberg, Mitglied im Deutschen Bundestag

Mitglied im Deutschen Bundestag

Mittagessen in Behinderteneinrichtungen wird endlich übernommen

Zum Beschluss des Bezirks Oberfranken die Kosten für das Mittagessen in Werkstätten für behinderte Menschen zu erstatten

30.03.2009

Zum Beschluss des Bezirks Oberfranken die Kosten für das Mittagessen in Werkstätten für behinderte Menschen zu erstatten erklärt Elisabeth Scharfenberg, oberfränkische Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Gesundheitsausschuss:

Dieser Schritt war dringend nötig und wurde von Grünenpolitikern immer wieder gefordert. Es war ein sozialpolitisches Armutzeugnis, dass ausgerechnet das reiche Bayern lieber einen enormen Verwaltungsaufwand betrieb, als Behinderte und ihre Familien zu entlasten. Bayern war das einzige Bundesland, das von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, die Grundsicherung zu kürzen, wenn der betreffende Leistungsbezieher in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen ein kostenloses Mittagessen erhielt. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 11. Dezember 2007 (Az. B8/9b SO 21/06 R) würden durch die unentgeltliche Mahlzeit - so die Begründung des Gerichts - Kosten für die Ernährung gespart. Um diese Kosten sollte der Regelsatz vermindern werden.

Allerdings bestanden von Anfang Zweifel, wie auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger betonte, dass die erzielte Einsparung bei den Grundsicherungsleistungen im Verhältnis zum Verwaltungsaufwand stehen werden. Denn für die Sozialhilfeträger bedeutet die Kürzung, dass für jeden Monat gesondert zu prüfen war, an wie vielen Tagen die oder der Beschäftigte in der Behindertenwerkstatt tatsächlich ein Mittagessen zu sich genommen hat.

Entscheidend ist aber, dass das Mittagessen in Behindertenwerkstätten ein integraler Bestandteil der Eingliederungsmaßnahme ist. Es geht um mehr als um "banale" Energiezufuhr. Vielmehr ist das Mittagessen in den Einrichtungen eine zentrale Unterstützungsleistung für die Behinderten und ihre Angehörigen. Nun wird vom 1. Januar 2005 bis April 2009 rückwirkend ein Durchschnittssatz von 1,12, Euro pro Person und Tag, vom Mai 2009 die volle Höhe des Mittagessens erstattet, sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

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