Elisabeth Scharfenberg, Mitglied im Deutschen Bundestag

Mitglied im Deutschen Bundestag

Pflege: Fünf Monate Nachhaltigkeit - nächste Pflegereform steht an?

Zu den Äußerungen des Vorsitzenden des Expertenbeirats zur Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs Herrn Gohde

02.12.2008

Zu den Äußerungen des Vorsitzenden des Expertenbeirats zur Überarbeitung desPflegebedürftigkeitsbegriffs Herrn Gohde, erklärt Elisabeth Scharfenberg, pflegepolitische Sprecherin:

Nur fünf Monate nach der Pflegereform ist es nun offiziell, dass die nächste Reform schon vor der Türsteht. So sieht die Nachhaltigkeit der großen Koalition aus.Doch nur Unwissende dürften überrascht sein. Wir haben immer gesagt, dass das Mini-Reförmchen derKoalition die wirklichen Probleme nicht löst.

Eine umfassende und große Pflegereform ist weiterhin überfällig. Die vom Expertenbeiratvorgeschlagene Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs stellt den Kern einer solchen Reform dar.Nur so werden bisher vernachlässigte Menschen, zum Beispiel Demenzkranke, die Leistungen erhalten,die sie brauchen. Dass die große Koalition diese Überarbeitung nun angeblich in Angriff nehmen will,begrüßen wir.

Schwarz-Rot hat stattdessen bei ihrer sogenannten Pflegereform den zweiten Schritt vor dem erstengemacht. Wir haben immer gefordert, dass man zuerst den Pflegebedürftigkeitsbegriff überarbeitenmuss. Erst dann macht es Sinn, darüber zu reden, welche Leistungsverbesserungen nötig sind und wieman sie finanzieren will.

Wir fordern die Koalition auf, diese Reform nun nicht wieder ewig vor sich her zu schieben. Sie mussrasch ein Umsetzungskonzept vorlegen. Denn klar ist auch: Für diese große Reform muss Geld in dieHand genommen werden.

Allein, uns fehlt der Glaube. Denn wie einig sich Union und SPD bei einer nachhaltigen Finanzierung derPflegeversicherung sind, haben sie bei der letzten Reform in trauriger Weise vorgeführt.Unser Konzept ist klar: Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff muss Hand in Hand gehen mit dersolidarischen Pflege-Bürgerversicherung. Künftig müssen alle Einkommensarten zur Finanzierungherangezogen werden. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen gemäß ihrer Leistungsfähigkeit in dieVersicherung einzahlen.

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