Elisabeth Scharfenberg, Mitglied im Deutschen Bundestag

Mitglied im Deutschen Bundestag

Patientenrechtegesetz auf halber Strecke stecken geblieben

Kritik zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung "Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten"

27.09.2012

Patientenrechtegesetz auf halber Strecke stecken geblieben

 

Zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung „Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten“ erklärt Elisabeth Scharfenberg, oberfränkische Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Gesundheitsausschuss sowie MdB Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für PatientInnenrechte

Das neue Patientenrechtegesetz wird die Rechte der Patientinnen und Patienten nicht grundlegend verbessern. Der Gesetzesentwurf ist an vielen Stellen inhaltlich auf halber Strecke stecken geblieben. Anstatt Rechte weiterzuentwickeln, wird lediglich bestehendes Recht gebündelt.

Die Regierungsfraktionen lassen die Opfer von Behandlungsfehlern weiterhin allein und vermeiden tunlichst Veränderungen, die nicht zuvor mit den Ärzteverbänden abgesprochen sind. Das Patientenrechtegesetz hätte die Chance beinhaltet, endlich entscheidende Verbesserungen als Grundlage für den von der Bundesregierung gerne beschworenen aufgeklärten, eigenverantwortlichen und mündigen Patienten vorzusehen. Das ist erforderlich, um den Patientinnen und Patienten eigenverantwortliche Entscheidungen zu ermöglichen und die Behandlung und Therapie konstruktiv zu begleiten. Mir ist unbegreiflich, dass wir keine nachvollziehbaren Zahlen zu Behandlungsfehlern haben und die Bundesregierung auch hier versäumt für die Zukunft für die nötige Transparenz zu sorgen. Patientenschutz kann nur gelingen, wenn Information, Aufklärung und Patientensicherheit gewährleistet sind.

Am schwersten wiegt, dass es keine wirkliche Verbesserung für geschädigte Patientinnen und Patienten bei der Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche gibt. Lange Prozesszeiten, hohes Kostenrisiko und geringe Erfolgsaussichten aufgrund hoher Anforderungen an die Beweisführung bleiben an der Tagesordnung. Nach dem Regierungsentwurf muss auch weiterhin ein Patient oder Patientin, obwohl nachweislich ein Behandlungsfehler vorliegt, beweisen, dass dieser ursächlich für den erlittenen Schaden ist. An dieser Stelle braucht es dringend Beweiserleichterungen.

Sehr bedauerlich ist zudem, dass es nicht zu einem Härtefallfonds kommen soll. Dieser tritt dann ein, wenn Patientinnen oder Patienten einen schwerwiegenden Schaden erlitten haben, es aber nicht gelingt, eindeutig festzustellen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Dies würde die Geschädigten und die Behandelnden gleichermaßen entlasten. Darüber hinaus müssen die Informationsrechte dringend verbessert werden. Die Regelungen des Gesetzentwurfs zur Aufklärung und Akteneinsicht von Patientinnen und Patienten etwa bei den individuellen Gesundheitsleistungen (IGel-Leistungen ) sind sehr halbherzig. Problematisch ist zudem, dass keine handfesten Sanktionen vorgesehen sind.

Mit dem neuen Patientenrechtegesetz werden zusätzliche Aufgaben auf die Unabhängigen Patienten-Beratungsstellen (UPD) zukommen. Trotz vermehrter Arbeit hat die Bundesregierung jedoch die Finanzausstattung der UPD gegenüber 2010 erheblich reduziert. Eine Ausweitung der Standorte und der Beratungskapazitäten wäre dringend erforderlich. Heute haben Ratsuchende oft erhebliche Probleme telefonisch durchzudringen.

 

Für den Bereich Oberfranken befindet sich die nächste Beratungsstelle in Nürnberg:

Förderverein Unabhängige Patientenberatung Nürnberg e.V.
Königstraße 56/58
90402 Nürnberg 
Tel.: 0911 - 14 87 92 71
E-Mail: info@fup-nuernberg.de

http://www.upd-nuernberg.de

Tags: Pressearchiv, Gesundheit
« zurück